VdF | Verband der Fachplaner Gastronomie – Hotellerie – Gemeinschaftsverpflegung e.V.

Fachkundenachweis für Ordentliche Mitglieder des VdF

Antragstellung

Anträge zum Fachkundenachweis können alle Ordentlichen Mitglieder des VdF stellen. Die Antragstellung erfolgt jährlich zu einem rechtzeitig bekannt gegebenen Termin. Die Teilnahme ist freiwillig und basiert auf der Grundlage einer Selbstauskunft des Antragstellers.

Das Antragsformular wird allen Ordentlichen Mitgliedern ohne Anforderung zugesandt. Sie können auch den Fachkundenachweis herunterladen, im Acrobat Reader ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Geschäftsstelle schicken.

Antrag

Der Antrag wird ständig weiter entwickelt. Dafür wurde 2007 eine AG gegründet, der die Mitglieder der Prüfungskommission und weitere Verbandsmitglieder angehören.

Im Antrag zur Verleihung des Fachkundenachweises gibt das Mitglied Auskunft über seine Fachplanungsleistungen und die Qualifikation und Weiterbildung im Antragszeitraum.

Auswertung

Die auf dem Postweg an die Geschäftstelle eingesandten Anträge werden durch eine vom Vorstand des Verbandes berufene Kommission ausgewertet. Ihr gehören seit 2005 als Mitglieder Hans-Peter Blödorn, Holger Scholz sowie Dr. Matthias Zschoche als Vorsitzender an.

Die Auswertung erfolgt unter Beachtung der Vertraulichkeit der Angaben in den Anträgen. Das Ergebnis der Auswertung ist bindend, Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden.

Verwendung des Fachkundenachweises

Die Urkunde zum Fachkundenachweis kann von jedem Mitglied nach freiem Ermessen, z.B. für die Akquisition verwendet werden. Die Erlangung des Fachkundenachweises wird in der Mitgliederliste auf der Verbandshomepage im Bereich Mitglieder gekennzeichnet.

 

Muster Fachkundenachweis
Muster Fachkundenachweis