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Neuer Status "Freier Fachplaner im VdF"
Vorbemerkung
In der seit März 2011 gültigen Verbandssatzung des VdF ist der optional mögliche Status als „Freie/r Fachplaner/in im VdF“ vorgesehen. Dieses zusätzliche Attribut soll im Sinne der Außenwirkung des VdF und seiner Mitglieder eine klare und verlässliche Abgrenzung der Ordentlichen VdF-Mitglieder, im Hinblick auf deren Unabhängigkeit von branchenrelevanten Nebeninteressen, seien diese offengelegt oder verdeckt, ermöglichen.
Ungeachtet der individuellen, persönlichen Fachkompetenz des Ordentlichen VdF-Mitglieds stehen etwaige Nebeninteressen, z.B. Provisions-, Vertriebs- oder Handelsinteressen, prinzipiell nicht im Einklang mit einer unabhängigen Beratungs- und/oder Planungstätigkeit. Der Status als „Freie/r Fachplaner/in im VdF“ soll daher dem Auftraggeber größtmögliche Sicherheit vermitteln, unter den akkreditierten Ordentlichen VdF-Mitgliedern, neben hoher fachlicher Kompetenz, bei Bedarf auch die erwünschte oder gebotene Unabhängigkeit für seine Aufgabenstellung zu finden.
Definition
Der „Freie Fachplaner im VdF“ wird als frei von Liefer-, Handels-, verbunden Unternehmensinteressen und branchenrelevanten Beteiligungen definiert. Dem Auftraggeber soll damit signalisiert werden, dass dieser frei und unabhängig ist.
Eingangsvoraussetzung für eine freie Fachplaner-Mitgliedschaft ist die Qualifikation bzw. der Befähigungsnachweis und die anschließende Berufsausübung. Die Mitgliedschaft ist an Inhaber, Geschäftsführer und eigenverantwortlich arbeitende Projektleiter gebunden und muss von einem entsprechenden Gremium beurteilt werden. Ggf. können zur Beurteilung entsprechende Referenzen von Auftraggebern eingeholt werden. Darüber hinaus wird die Offenlegung der in den Kriterien festgelegten Angaben in einer Eigenerklärung gefordert, die unter Prüfungsvorbehalt steht.
Die Mitgliedschaft schließt die Anerkennung des Verhaltenskodex ein.
Zusammenfassend stellen sich die Kriterien wie folgt dar: Ein „Freier Fachplaner im VdF“ ist frei von branchenrelevanten, direkten und indirekten
- Handelsinteressen
- Herstellerinteressen
- Provisionen
- Beteiligungen
- Betreiber-Interessen,
die zum Inhalt der Eigenerklärung gemacht werden.
Die Umsetzung der Kriterien erfolgt im Antrag zur Aufnahme in den Mitgliederstatus „Freier Fachplaner im VdF“.
Voraussetzungen
Der Status als „Freie/r Fachplaner/in im VdF“ steht prinzipiell nur Ordentlichen Mitgliedern offen, die damit bereits ihre fachliche Befähigung, hinreichende Berufspraxis und die Einhaltung des VdF-Verhaltenskodex nachgewiesen bzw. bestätigt haben.
„Freie Fachplaner/innen im VdF“ sind in der Regel Inhaber/innen, Gesellschafter/innen, Geschäftsführer/innen oder projektleitende Mitarbeiter/innen eines freien, neutralen Beratungs- und/oder Planungsunternehmens, das weder innerhalb des gleichen Unternehmens, noch über assoziierte oder verknüpfte Unternehmen, noch über unmittelbare oder mittelbare Beteiligungen oder seine Gesellschafter wie auch immer geartete finanzielle oder unternehmerische Nebeninteressen verfolgt. „Freie Fachplaner im VdF“ sind innerhalb ihrer Unternehmen nicht an interne Weisungen gebunden und handeln eigenverantwortlich.
„Freie Fachplaner/innen im VdF“ verfügen demnach nicht nur über die notwendige individuelle Qualifikation und Fachkompetenz, sondern erbringen von anderweitigen Interessen unabhängige Beratungs- und Planungsleistungen ausschließlich auf Honorarbasis und im Rahmen des geltenden Preisrechts. Sie sind zuverlässige, unabhängige Sachwalter Ihres Auftraggebers und nehmen dessen Interessen im Rahmen ihres Auftrages oder Mandates wahr. In dieser Funktion dürfen „Freie Fachplaner/innen im VdF“ keinerlei branchenrelevante finanzielle, persönliche oder unternehmerische Nebeninteressen, insbesondere keinerlei unmittelbare oder mittelbare Hersteller-, Handels-, Provisions- und/oder Betreiberinteressen, die zu Interessenkollisionen führen könnten, verfolgen.
Verfahren
Für Ordentliche Mitglieder ist zur Erlangung des Status „Freie/r Fachplaner/in im VdF“ ein förmliches Bewerbungsverfahren mit ehrenwörtlich erteilter Selbstauskunft vorgesehen. Die Beurteilung und Anerkenntnis von Anträgen erfolgt durch ein speziell hierfür eingesetztes VdF-Gremium, bestehend aus fünf vom Vorstand berufenen, integren Persönlichkeiten mit breiter und langjähriger Branchenkenntnis. Die Mitglieder des Gremiums haben sich zu objektiver und wahrhaftiger Beurteilung der Ihnen vorgelegten Anträge sowie zu vertraulichem Umgang mit den in diesem Zusammenhang erlangten Auskünften und Informationen verpflichtet. Die Gremienmitglieder behalten sich jederzeit weitere, über die im Antrag gemachten Angaben hinausgehende Rückfragen beim Antragsteller selbst oder auch sonstigen branchennahen Informationsquellen vor.
Die Beurteilung mit Anerkenntnis oder Ablehnung von Anträgen soll innerhalb von maximal 6 Monaten erfolgen, sofern die hierfür erforderlichen Auskünfte und Informationen vollständig vorliegen. Es obliegt dem Antragsteller, etwaige Rückfragen aus dem Gremium zeitnah und wahrheitsgemäß zu beantworten und dieses bei der Informationsbeschaffung zu unterstützen.
Ein Rechtsanspruch zur Erteilung des Status „Freie/r Fachplaner/in im VdF“ besteht nicht.
Der einmal zuerkannte Status verfällt automatisch, sofern nicht jährlich durch eine erneute Eigenerklärung gegenüber dem VdF-Vorstand bestätigt wird, dass die erforderlichen persönlichen und beruflichen Voraussetzungen weiterhin und uneingeschränkt bestehen. Der Vorstand kann hierzu das o.g. Gremium jederzeit erneut konsultieren und dessen Beurteilung einholen.
Alle relevanten Veränderungen der persönlichen oder beruflichen Voraussetzungen, Tätigkeits- oder Beteiligungsverhältnisse etc., die eine erneute Beurteilung erforderlich machen könnten, sind dem Vorstand umgehend mitzuteilen, um eine zeitnahe Entscheidung über die Aufrechterhaltung oder Aberkennung des Status herbeizuführen. Der Vorstand kann auch in diesen Fällen das o.g. Gremium jederzeit und nach eigenem Ermessen konsultieren und dessen Beurteilung einholen. Der Status des betreffenden Mitglieds bleibt dabei bis zur diesbezüglichen Entscheidung oder einem formellen Widerruf durch den Vorstand zunächst erhalten.
Hier der Antrag als Download: Antragsverfahren_zur_Erlangung_des_Status_FFP_interaktiv1.pdf
