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| Land |
Mitglieder |
| Deutschland | 207 | | Österreich | 5 | | Schweiz | 3 | | Italien | 2 | | Frankreich | 1 | | USA | 1 |
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- Ordentliches Verbandsmitglied kann im Verband der Fachplaner jede Einzelperson sein, die auf dem Gebiet der Technologie und Organisation Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung beratend, planend, forschend, überwachend, koordinierend, begutachtend oder prüfend tätig ist.
- Die Mitgliedschaft im Verband wird durch die Fachkompetenz seiner Mitglieder bestimmt. Jedes ordentliche Mitglied kann freiberuflich oder angestellt auf dem Gebiet der Fachplanung tätig sein.
- Die Unternehmen, Verbände, Institutionen sind fördernde Mitglieder des Verbandes. Sie werden jeweils durch eine Einzelperson vertreten
- Ordentliches Verbandsmitglied kann jeder Einzelne sein, der seine fachliche Berufsbefähigung auf dem Gebiet der Technologie und Organisation in der GHG nachweisen kann. Der Nachweis wird gefordert durch:
- Hochschul- oder Fachhoch- bzw. Fachschulstudium oder
- berufliche Tätigkeit in der Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung auf dem Gebiet der Fachplanung und
- jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet Fachplanung GHG.
- Ehrenmitgliedschaften werden anlässlich der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit bestätigt. Vorschläge, die jedes Mitglied einbringen kann, sind dem Vorstand zu unterbreiten. Gastmitgliedschaften im Verband können beantragt werden. Gastmitglieder sind nicht stimmberechtigt.
Gastmitglied kann grundsätzlich jeder werden, der fachplanerische Tätigkeiten ausführt. Nach Erbringen eines fünfjährigen Tätigkeitsnachweises ist der Übergang zum ordentlichen Mitglied auf Antrag möglich. Die bisherigen Mitgliedschaften bleiben davon unberührt.
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