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News aus der Branche

  • Seminar der „360Grad FachAkademieGroßküche“ mit Besuch der neuen Mensa Westerberg mehr
  • HOBART erhält Zertifikate für Energie- und Umweltmanagement mehr
  • Neue Winterhalter Homepage mehr
  • HKI Forum „Richtlinien, Verordnungen und Normen im Rahmen der Groß-küchentechnik“ am 5. Juni 2013 mehr

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Weiterbildungsveranstaltungen

  • 15.01.2013 | "Rhetorik" Durch überzeugende Argumentation Kunden überzeugen und begeistern mehr

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Pressemeldungen

  • 30. VdF-Fachtagung: Food im Fadenkreuz von Wirtschaftlichkeit und Verantwortung mehr
  • VdF-Umfrage: Planungsvolumen und Konjunktur 2013 mehr

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Mitgliedschaft im VdF

Die Art der Mitgliedschaft im Verband wird über die Fachkompetenz und die Tätigkeit der Mitglieder bestimmt.

1. Ordentliche Mitglieder

  • Ordentliches Verbandsmitglied kann jede natürliche Person sein, die auf dem Gebiet der Technologie und Organisation von Verpflegungssystemen beratend, planend oder in anderer Weise fachlich tätig ist und über die fachliche Berufsbefähigung verfügt. Die Befähigung wird im Regelfall nachgewiesen durch Erbringung eines Nachweises gemäß der jeweils gültigen Fachkundenachweis-Richtlinie des Verbandes. Der Nachweis ist dementsprechend für die Dauer der Mitgliedschaft aufrecht zu erhalten.

  • Ordentliche Mitglieder, die als freie Planer tätig sind, können den Status „Freier Fachplaner im VdF“ erreichen, wenn sie einen den „Richtlinien zur Erlangung des Status ‚Freier Fachplaner im VdF‘ “ entsprechenden Antrag stellen und Nachweis erbringen.

2. Außerordentliche Mitglieder

  • Außerordentliche Mitglieder sind alle Mitglieder, die keine Ordentlichen Mitglieder sind, insbesondere

    • Gastmitglieder
    • Passive Mitglieder,
    • Seniorenmitglieder,
    • Ehrenmitglieder,
    • Studentenmitglieder,
    • Fördernde Mitglieder,
    • Sonstige Mitglieder.
  • Jeder, der fachplanerische oder beratende Tätigkeiten ausführt und die Aufnahme als Ordentliches Mitglied anstrebt, wird zunächst als Gastmitglied geführt. Nach Erbringen eines fünfjährigen Tätigkeitsnachweises ist der Übergang in den Status des Ordentlichen Mitglieds auf Antrag möglich.

  • Seniorenmitglieder sind passive Mitglieder, die Ordentliche oder Außerordentliche Mitglieder waren und keine berufliche Tätigkeit mehr entfalten.

  • Ehrenmitglieder werden von mindestens drei Ordentlichen Mitgliedern dem Vorstand vorgeschlagen. Der Vorstand entscheidet vorab über die Ehrenmitgliedschaft, die von der Mitgliederversammlung zu bestätigen ist.

  • Studentenmitgliedschaften werden vom Vorstand auf Zeit an geeignete immatrikulierte Studenten vergeben. Die Studentenmitgliedschaft endet entweder mit der Exmatrikulation oder dem Ausscheiden aus dem dem Verband zu Beginn der Mitgliedschaft mitgeteilten Studiengang nach entsprechendem Vorstandsbeschluss.

  • Fördernde Mitglieder sind die Unterstützer des Verbandes - unabhängig von ihrer Eigenschaft als Planer. Auch juristische Personen/Firmen und Vereine können Förderndes Mitglied sein.

Land Mitglieder
Deutschland200
SCHWEIZ7
ÖSTERREICH4
FRANKREICH2
ITALIEN2
POLEN1