VdF | Verband der Fachplaner Gastronomie – Hotellerie – Gemeinschaftsverpflegung e.V.

VERHALTENSKODEX

der Mitglieder des Verbandes der Fachplaner

Gastronomie-Hotellerie-Gemeinschaftsverpflegung e.V. (VdF)

Präambel

Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Ordentlichen Mitglieder des VdF und kennzeichnet deren Arbeitsweise. Ordentliche Mitglieder des VdF sind Planer und Berater auf dem Gebiet der Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung. Sie können angestellt, freiberuflich oder als Unternehmer tätig sein. Die Ausübung dieser Tätigkeit erfordert fachliches Wissen, Integrität, Verantwortungsbewusstsein und eine permanente Weiterbildung.

Grundsätze

Die Ordentlichen Mitglieder des VdF verpflichten sich, bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Loyales Handeln gegenüber dem Auftraggeber und Einstehen für Transparenz, Integrität und Wahrhaftigkeit. Das schließt jegliche Vorteilsnahme und Bestechlichkeit oder den Versuch dazu aus.
  • Professionelle Planungs- und/oder Beratungstätigkeit auf der Grundlage der notwendigen fachlichen Qualifikation, der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und geltender Normen, die dem gesicherten Stand der Technik entsprechen und unter der Vorhaltung notwendiger technischer Ausrüstungen zur Bearbeitung der übernommenen Aufträge.
  • Vereinbarung eines der zu leistenden Arbeit entsprechenden Honorars auf der Grundlage gültiger Bestimmungen bzw. Gebührenordnungen.
  • Vertrauliche Behandlung erlangter Geschäfts- und Betriebsinformationen des Auftraggebers über die Dauer des Auftrags hinaus.
  • Erhaltung der fachlichen Kompetenz durch ständige berufliche Weiterbildung.
  • Ausreichende Versicherung beruflich bedingter Haftpflichtrisiken.
  • Offenlegung etwaiger relevanter geschäftlicher Abhängigkeiten vor Auftragsannahme gegenüber dem Auftraggeber, das kann z.B. die Beteiligung an ausführenden Unternehmen sein.
  • Wahrung und Förderung des Ansehens des Berufsstandes und des Verbandes im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Die genannten Grundsätze gelten sinngemäß auch für den Umgang der Mitglieder innerhalb des Verbandes.
  • Unterrichtung der Mitarbeiter und Subunternehmer über den Verhaltenskodex und deren Verpflichtung zur Beachtung.

Anerkennung

Jedes Ordentliche Verbandsmitglied erkennt mit seiner Unterschrift den Verhaltenskodex an und setzt sich für dessen Einhaltung im Verband ein.

Verstöße gegen den Verhaltenskodex können zum satzungsgemäßen Ausschluss des Mitglieds aus dem Verband führen, sofern es zu keiner Einigung beider Parteien kommt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(Von der Mitgliederversammlung am 30.06.2007 in München beschlossen, download als pdf.)